Das Recht auf Sozialhilfe
Das Gesetz zur Sozialhilfe, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, hat sich von einer veralteten Gesetzgebung, die hauptsächlich aus der Pflicht zur Wohltätigkeit heraus entstand, zu einer angepassten und modernen Gesetzgebung entwickelt, die das Recht auf Sozialhilfe gewährt gemäß der europäischen Sozialcharta, deren Artikel 13 lautet: „Jedermann hat das Recht auf Fürsorge, wenn er keine ausreichenden Mittel hat.” Das Gesetz bezieht sich auch auf die Organisation der Sozialhilfe, respektiert aber gleichzeitig die bereits in einigen Gemeinden begonnene Arbeit in diesem Bereich.
Unsere Dienste
SOZIALHAUS
Die Gemeinde Ettelbrück wollte das Haus „Wetzel“, Avenue Salentiny 40, 2008 umgestalten, um dort alle Dienste des Sozialamtes unterzubringen.
Diese Struktur, die im Laufe der monatelangen Planungen und Organisation den Namen „Sozialhaus“ erhalten hat, soll alle Sozialpartner und eine Vielzahl von Diensten an ein und demselben Ort unterzubringen.
Seit 2009 empfängt das Sozialhaus somit jeden, der eine spezifische Hilfe oder einfach Informationen zu den Sozialdiensten der Region sucht.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Sozialhilfe vom 1. Januar 2011 wurde das Sozialhaus dem regionalen Sozialamt der Nordstad zur Verfügung gestellt, das auch Verwalter dieses Gebäudes ist.
