office social nordstad (OSNOS)

Über die Sozialhilfe

Das Gesetz zur Sozialhilfe, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, hat sich von einer veralteten Gesetzgebung, die hauptsächlich aus der Pflicht zur Wohltätigkeit heraus entstand, zu einer angepassten und modernen Gesetzgebung entwickelt, die das Recht auf Sozialhilfe gewährt gemäß der europäischen Sozialcharta, deren Artikel 13 lautet: „Jedermann hat das Recht auf Fürsorge, wenn er keine ausreichenden Mittel hat.”
Das Gesetz bezieht sich auch auf die Organisation der Sozialhilfe, respektiert aber gleichzeitig die bereits in einigen Gemeinden begonnene Arbeit in diesem Bereich.

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Das regionale Sozialamt

Da das Gesetz ein Sozialamt pro 6000 Einwohner vorsieht, haben die Gemeinden Bettendorf, Burscheid, Colmar-Berg, Diekirch, Erpeldingen an der Sauer, Ettelbrück, Feulen, Mertzig und Schieren entschieden, sich ab dem 1. Januar 2011 unter dem Statut einer öffentlichen Einrichtung zu einem regionalen Sozialamt zusammenzuschließen, dem Sozialamt der NORDSTAD.

Der Sitz des Sozialamtes der NORDSTAD ist in Ettelbrück im Sozialhaus.

Das Sozialamt wird von einem neun Mitglieder umfassenden Verwaltungsrat (ein Vertreter pro Gemeinde) geleitet, dessen Funktionsweise durch eine interne Geschäftsordnung geregelt wird.

Das Personal des Sozialamtes, die Funktionskosten und die Kooperationsmodalitäten zwischen den betroffenen Parteien sind Gegenstand einer Konvention.

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Das Recht auf Sozialhilfe

Das Recht auf Sozialhilfe wurde gemäß Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes ins Leben gerufen, um ein Leben in Menschenwürde zu ermöglichen.
Ziel der Finanzhilfen vonseiten des Sozialamtes ist es, den Begünstigten die Möglichkeit zu geben, ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.
Die Sozialhilfe ist subsidiärer Natur. Das Sozialamt greift nur ein, wenn die Person ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und alle anderen Hilfsmöglichkeiten erschöpft oder aber unzureichend sind.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Antragsteller sich an das Sozialamt wendet, reagiert dieses also und nimmt alle Untersuchungen vor, die es ihm ermöglichen, die Situation des Antragstellers und die verfügbaren Mittel so genau wie möglich einzuschätzen, um die Anfrage angemessen zu beantworten.

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Bedingungen

Der Klient, der im Kompetenzbereich wohnhaft sein muss, wendet sich telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Wege an das Sozialamt oder wird dort direkt vorstellig.

Der Antragsteller erhält eine Empfangsbestätigung mit einer Identifikationsnummer für den Antrag, den Kontaktdaten der Person, die sich um die Akte kümmert, und der Information, dass er für die Bearbeitung seines Antrags beim Sozialamt vorstellig werden muss.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung seines Antrags vorzulegen.

Das Sozialamt nimmt dann alle Untersuchungen vor, die es ihm ermöglichen, die Situation des Antragstellers und die verfügbaren Mittel so genau wie möglich einzuschätzen, um die Anfrage angemessen zu beantworten.

Liegen alle notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags vor, wird von beiden Parteien ein Formular datiert und unterschrieben, das die Namen und Vornamen des Antragstellers, seine Matrikelnummer oder sein Geburtsdatum, seine Adresse, seinen Zivilstand und den Gegenstand seines Antrags enthält.

Der Antragsteller wird über das Verfahren und seine Rechte informiert.

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Das Einreichen des Antrags

Alle Anträge auf Sozialhilfe werden chronologisch in einer Zentralakte, dem sogenannten Antragsregister, eingetragen. Nach Eintragung in das Antragsregister gilt der Antrag als rechtmäßig eingereicht und muss dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat muss dem Antragsteller innerhalb von 25 Werktagen nach der Einreichung des Antrags eine motivierte Entscheidung mitteilen.

Jede Entscheidung des Verwaltungsrates wird dem Antragsteller per Einschreiben oder per persönlich ausgehändigtem Brief mitgeteilt. Im letzteren Fall unterzeichnet der Antragsteller eine Empfangsbestätigung.

Je nach Dringlichkeit kann der Präsident oder sein Vertreter alle Maßnahmen ergreifen, die er für notwendig erachtet.

Beschwerderecht

Die schriftliche Entscheidung enthält die Informationen zum Beschwerderecht sowie die Fristen und die Adresse der zu kontaktierenden Instanz.

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Sozialamt der Nordstad

9 Gemeinden | 31.500 Einwohner | Fläche von 160 km²

Gemeinde

Bettendorf

Bettendorf, Gilsdorf und Moestroff
www.bettendorf.lu

3094 Einwohner

Gemeinde

Bourscheid

Bourscheid, Dirbach, Goebelsmühle, Kehmen, Schlindermanderscheid, Lipperscheid, Michelau, Scheidel und Welscheid
www.bourscheid.lu

1724 Einwohner

Gemeinde

Colmar-Berg

Colmar-Berg und Welsdorf
www.colmar-berg.lu

2429 Einwohner

Gemeinde

Diekirch

Diekirch
www.diekirch.lu

7244 Einwohner

Gemeinde

Erpeldingen an der Sauer

Erpeldingen an der Sauer, Burden und Ingeldorf
www.erpeldange.lu

2494 Einwohner

Gemeinde

Ettelbrück

Ettelbrück, Warken und Grentzingen
www.ettelbruck.lu

9965 Einwohner

Gemeinde

Feulen

Niederfeulen, Oberfeulen und Feulenerhecken
www.feulen.lu

2439 Einwohner

Gemeinde

Mertzig

Mertzig
www.mertzig.lu

2422 Einwohner

Gemeinde

Schieren

Schieren und Birtrange
www.schieren.lu

2156 Einwohner

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Verwaltung

  • die Sozialpolitik der Region fördern,
  • die Mitgliedsgemeinden vorstellen,
  • das Personal einstellen,
  • über die Leistungsanträge entscheiden,
  • Budgetvorhersagen und Bilanzen erstellen,
  • Statistiken vorstellen.

Das Sekretariat des Verwaltungsrates wird durch den Geschäftsführer des Sozialamtes gewährleistet.

Verwaltungsrat

Jede Gemeinde des Sozialamtes der Nordstad wird durch ein Mitglied im Verwaltungsrat vertreten.
Der Gemeinderat einer jeden Gemeinde bezeichnet seinen Vertreter.
Das Mandat dauert 6 Jahre.
Alle 3 Jahre wird der Rat zur Hälfte erneuert.
Die Bürgermeister und Schöffen können als Berater an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen.

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Ansprechpartner

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Sozialhilfe sowie bei sozialen oder administrativen Anliegen zur Verfügung. Sie beraten, begleiten und unterstützen Sie dabei, passende Lösungen für Ihre persönliche Situation zu finden. Zögern Sie nicht, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.

Gemeinde Ettelbrück (Warken)
Gemeinde Diekirch (Härebierg (X-Z))

Annick Philippe

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Erpeldingen-Sauer
Gemeinde Diekirch (Härebierg (R-S))
Gemeinde Mertzig

Elisa Schommers

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Ettelbrück (0, 1 (N-Z), 8)
Gemeinde Diekirch (Härebierg (T-U))

Inês Da Costa

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Diekirch (Härebierg (V-W))
Gemeinde Feulen
Gemeinde Schieren

Joëlle Millmeister

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Diekirch (5-9)

Liz Rehlinger

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Ettelbrück (121 avenue Lucien Salentiny (SAT asbl), 3-5)
Gemeinde Diekirch (Härebierg (A))

Luc Bentz

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Diekirch (2-4, Härebierg (O-Q))

Malou Winter-Hoffmann

Sozialhygieneassistent/in, Sozialarbeiter/in, Soziale Koordination
Gemeinde Ettelbrück (1 (A-M), 9)
Gemeinde Diekirch (0-1)

Martine Hamen

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Bettendorf
Gemeinde Bourscheid
Gemeinde Diekirch (Härebierg (I-N))

Melissa Bichler

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Ettelbrück (6-7)
Gemeinde Diekirch (Härebierg (B-H))

Sarah Ney

Sozialarbeiter/in
Gemeinde Ettelbrück (2, 9, rue du Deich)
Gemeinde Colmar-Berg

Zoé Schleich

Sozialarbeiter/in
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Kontakt

Sozialamt der Nordstad
Sozialhaus

T: +352 26 81 91 -1
E-mail: info@osnos.lu
40, Avenue Lucien Salentiny
L-9080 ETTELBRÜCK

Öffnungszeiten
an allen Werktagen

von 08:30-12:00 und
von 13:30-16:30

Termin nur auf Vereinbarung

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